Schulbuchausleihe 2024
Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/25
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler unserer Schule,
im kommenden Schuljahr bieten wir Ihnen an, die Schulbücher für ihr Kind im Rahmen der entgeltlichen Schulbuchausleihe zu beziehen. Die Schulbuchausleihe wird an unserer Schule papierlos mithilfe des Schulservers IServ organisiert.
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Anleitung zur Schulbuchanmeldung neuer Schülerinnen und Schüler
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Anleitung zur Schulbuchanmeldung Schülerinnen und Schüler unserer Schule
- Schulbuchlisten
Beachten sie die Eingangstermine für die Leihgebühr und Abgabe notwendiger Belege.
Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie die Schulbücher für ihr Kind selbst anschaffen werden.
Die Preise und Ausleihbedingungen richten sich nach dem Erlass „Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln“.
Falls Sie Anspruch auf die reduzierte Leihgebühr oder die Übernahme der Kosten haben, so wird Ihnen während des Anmeldevorgangs mitgeteilt, welche Nachweise Sie hierfür anschließend noch einreichen müssen (bitte bis zum Anmeldungsschluss im Sekretariat abgeben).
Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind:
- Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeit Suchende
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch - SchülerInnen, denen Hilfe zur Erziehung und Unterbringung außerhalb des El-ternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder)
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe
- Asylbewerberleistungsgesetz
- 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
- Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG).
Reduzierter Leihpreis: Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern ermäßigt sich die Ausleihgebühr um 20 %.
Setzen Sie dazu bitte bei der Anmeldung den Haken bei „Befreiungsantrag“.
WICHTIG: Die Berechtigung muss jedes Schuljahr neu nachgewiesen werden durch Vorlage des Bewilligungsbescheides oder einer entsprechenden Bescheinigung.
Hinweis: Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie die in der Mail angegebene Kennung (Muster 2324LM-XXXX-XXXX.XXXX) im Verwendungszweck ihrer Überweisung angeben.