Neue Rundverfügung: Ab Montag, 2.11. an der IGS Peine Maskenpflicht auch im Unterricht
Gemäß der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung und der darauf beruhenden Rundverfügung 26-2020 der Niedersächsischen Landesschulbehörde gilt ab Montag, 2.11.2020 in ganz Niedersachsen eine bedingte Maskenpflicht sowie eine neue Regelung zum bedingten Wechsel zwischen Szenario A und B.
Die bedingte Maskenpflicht sieht vor, dass an Schulstandorten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 50 oder mehr ab dem Folgetag auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss. Dies trifft zur Zeit für den Landkreis Peine und somit auch für die IGS Peine zu. Daher müssen Schüler*innen und Lehrkräfte ab kommendem Montag auch im Unterricht eine MNB tragen.
Hierüber sowie über die weiteren Einzelheiten der neuen Regelungen einschließlich der Ausnahmeregelungen hat die Schulleitung der IGS Peine am heutigen Sonntag die Schulgemeinschaft in einer E-Mail informiert, die Sie, zusammen mit allen anderen aktuellen Informationen zum Thema, im Beitrag „Aktuelle Covid19-Informationen aus Schule und Ministerium“ finden.
E-Mail der Schulleitung vom 1.11. als PDF (ergänzter Text)